Zuschüsse

und Möglichkeiten finanzieller Unterstützung

Zusätzliche finanzielle Unterstützung 

Nut­zen Sie diese För­der­mög­lich­kei­ten, um Ihre Fami­lie finan­zi­ell zu ent­las­ten und Ihrem Kind opti­male Ent­wick­lungs­chan­cen zu bie­ten. Durch die Inan­spruch­nahme staat­li­cher Unter­stüt­zung kön­nen Sie sicher­stel­len, dass Ihr Kind in einem för­der­li­chen und sta­bi­len Umfeld her­an­wächst. Diese finan­zi­el­len Hil­fen erleich­tern es, die best­mög­li­che Bil­dung und Betreu­ung zu gewähr­leis­ten, und bie­ten Ihnen als Eltern die not­wen­dige Sicher­heit und Fle­xi­bi­li­tät im All­tag. Zögern Sie nicht, die ent­spre­chen­den Anträge zu stel­len und von den Ihnen zuste­hen­den Leis­tun­gen zu profitieren.

ZUM ORIENTIERUNGSRECHNER (WJH)

Wirtschaftliche Jugendhilfe München

Mög­li­che finan­zi­elle Unter­stüt­zung durch die wirt­schaft­li­che Jugend­hilfe ist ein­kom­mens­ab­hän­gig. Sie bekom­men die Kos­ten für die Kita unter Umstän­den teil­weise oder sogar in vol­ler Höhe von der WJH zurück­er­stat­tet. Wei­tere Infor­ma­tio­nen gibt es bei der Stadt Mün­chen. Es ist wich­tig, den Antrag (im Sozi­al­bür­ger­haus) recht­zei­tig zu stellen. 

Bayrisches Familiengeld

Das Fami­li­en­geld hängt nicht vom Ein­kom­men ab. Sie kön­nen es mit dem Eltern­geld oder extra beim Zen­trum Bay­ern Fami­lie und Sozia­les (ZBFS) bean­tra­gen. Es gibt 250 € pro Kind zusätz­lich zum Kin­der­geld. Ab dem drit­ten Kind bekom­men Sie 300 € pro Kind. Diese Hilfe ist für Kin­der, die 13 bis 36 Monate alt sind. Viele Fami­lien, die neu in Bay­ern sind, wis­sen nicht von die­ser Hilfe. Es ist gut, das Fami­li­en­geld früh zu beantragen.

ZUM INFOPORTAL „FAMILIENGELD”

ZUM INFOPORTAL „KRIPPENGELD”

Bayrisches Krippengeld

Das Krip­pen­geld hängt vom Ein­kom­men der Fami­lie ab. Wenn Ihre Fami­lie weni­ger als 60.000 € ver­dient, kön­nen Sie es bekom­men. Für jedes wei­tere Kind steigt die Ein­kom­mens­grenze um 5.000 €. Das Krip­pen­geld ist für Kin­der ab 1 Jahr und beträgt bis zu 100 € pro Monat. Sie müs­sen den Antrag beim Zen­trum Bay­ern Fami­lie und Sozia­les (ZBFS) stellen.

Beitragszuschuss Bayern

Der Bei­trags­zu­schuss muss nicht sepa­rat bean­tragt wer­den, er wird auto­ma­tisch mit dem monat­li­chen Bei­trag von Unsere Cham­pi­ons ver­rech­net. Jedes Kind erhält die­sen Zuschuss ab dem 1. Sep­tem­ber des Jah­res, in dem es sein drit­tes Lebens­jahr vollendet.

ZUM INFOPORTAL „BEITRAGSZUSCHUSS”

Antrag
„Bildung und Teilhabe”

Die­sen Antrag stel­len Sie beim Job­cen­ter. Er hilft Fami­lien mit gerin­gem Ein­kom­men. Das Pro­gramm über­nimmt zum Bei­spiel Kos­ten für Mit­tag­essen, Klas­sen­fahr­ten, Lern­hilfe oder Sport und Freizeit. 

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