Zuschüsse
und Möglichkeiten finanzieller Unterstützung
Zusätzliche finanzielle Unterstützung
Nutzen Sie diese Fördermöglichkeiten, um Ihre Familie finanziell zu entlasten und Ihrem Kind optimale Entwicklungschancen zu bieten. Durch die Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihr Kind in einem förderlichen und stabilen Umfeld heranwächst. Diese finanziellen Hilfen erleichtern es, die bestmögliche Bildung und Betreuung zu gewährleisten, und bieten Ihnen als Eltern die notwendige Sicherheit und Flexibilität im Alltag. Zögern Sie nicht, die entsprechenden Anträge zu stellen und von den Ihnen zustehenden Leistungen zu profitieren.
ZUM ORIENTIERUNGSRECHNER (WJH)
Wirtschaftliche Jugendhilfe München
Mögliche finanzielle Unterstützung durch die wirtschaftliche Jugendhilfe ist einkommensabhängig. Sie bekommen die Kosten für die Kita unter Umständen teilweise oder sogar in voller Höhe von der WJH zurückerstattet. Weitere Informationen gibt es bei der Stadt München. Es ist wichtig, den Antrag (im Sozialbürgerhaus) rechtzeitig zu stellen.
Bayrisches Familiengeld
Das Familiengeld hängt nicht vom Einkommen ab. Sie können es mit dem Elterngeld oder extra beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) beantragen. Es gibt 250 € pro Kind zusätzlich zum Kindergeld. Ab dem dritten Kind bekommen Sie 300 € pro Kind. Diese Hilfe ist für Kinder, die 13 bis 36 Monate alt sind. Viele Familien, die neu in Bayern sind, wissen nicht von dieser Hilfe. Es ist gut, das Familiengeld früh zu beantragen.
ZUM INFOPORTAL „FAMILIENGELD”
ZUM INFOPORTAL „KRIPPENGELD”
Bayrisches Krippengeld
Das Krippengeld hängt vom Einkommen der Familie ab. Wenn Ihre Familie weniger als 60.000 € verdient, können Sie es bekommen. Für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze um 5.000 €. Das Krippengeld ist für Kinder ab 1 Jahr und beträgt bis zu 100 € pro Monat. Sie müssen den Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) stellen.
Beitragszuschuss Bayern
Der Beitragszuschuss muss nicht separat beantragt werden, er wird automatisch mit dem monatlichen Beitrag von Unsere Champions verrechnet. Jedes Kind erhält diesen Zuschuss ab dem 1. September des Jahres, in dem es sein drittes Lebensjahr vollendet.
ZUM INFOPORTAL „BEITRAGSZUSCHUSS”
Antrag
„Bildung und Teilhabe”
Diesen Antrag stellen Sie beim Jobcenter. Er hilft Familien mit geringem Einkommen. Das Programm übernimmt zum Beispiel Kosten für Mittagessen, Klassenfahrten, Lernhilfe oder Sport und Freizeit.
PDF DOWNLOAD „ANTRAG”
